Logistik

Unsere Schwerpunkte – Informationssicherheit und Datenschutz in der Logistik

Sichere Lieferketten beginnen mit sicheren Daten

Digitale Abläufe, vernetzte Systeme und global koordinierte Lieferketten gehören längst zum Alltag in der Logistikbranche. Doch mit der Digitalisierung steigen auch die Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit. Ob bei der Sendungsverfolgung, der Lagersteuerung oder im Kontakt mit Kunden und Frachtführern – sensible Daten müssen geschützt, Systeme abgesichert und gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.

 

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Logistikprozesse sicher, rechtskonform und widerstandsfähig gegen Cyberrisiken zu gestalten.

Datenschutzkonforme Verarbeitung von Transport- und Kundendaten

Logistikunternehmen erfassen und verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten – z. B. Empfängeradressen, Zustellnachweise, Fahrerprofile oder Kundeninformationen. Unsere Leistungen:

  • Analyse der Datenverarbeitung entlang der Lieferkette

  • Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten

  • Prüfung und Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Partnern (z. B. Subunternehmer, IT-Provider)

  • Beratung zum datenschutzkonformen Einsatz von Telematik, Trackingsystemen und elektronischer Signatur

  • Optional: Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Absicherung digitaler Logistikprozesse – von WMS bis Telematik

Ob Lagerverwaltungssystem (WMS), Transportmanagementsystem (TMS) oder Telematiklösung – Ihre IT-Systeme sind das digitale Rückgrat der Lieferkette.

Unsere Leistungen:

  • Sicherheitsanalyse Ihrer bestehenden Systeme und Schnittstellen

  • Prüfung von APIs, VPN-Verbindungen, Cloud-Plattformen und mobilen Geräten

  • Beratung zur Absicherung von Fahrerdaten, GPS-Tracking, Tablet-Lösungen im LKW-Einsatz

  • Aufbau eines IT-Notfallmanagements (Disaster Recovery & Business Continuity)

Schutz vor Cyberangriffen und Ransomware

Cyberkriminalität trifft zunehmend auch mittelständische Logistikdienstleister – besonders dann, wenn Systeme veraltet, ungeschützt oder miteinander verbunden sind.

Unsere Leistungen:

  • Risikoanalyse Ihrer IT-Infrastruktur

  • Einrichtung und Prüfung technischer Schutzmaßnahmen (Firewall, Virenschutz, Patch-Management)

  • Konzeption und Durchführung von Phishing-Tests und Awareness-Kampagnen

  • Entwicklung eines IT-Sicherheitskonzepts gemäß ISO 27001 / BSI-Grundschutz

Lieferkettensicherheit & TISAX / ISO 27001 für Logistikdienstleister

Große Auftraggeber – insbesondere aus der Automobilindustrie – fordern zunehmend verbindliche Sicherheitsnachweise wie TISAX® oder ISO 27001.

Unsere Leistungen:

  • GAP-Analyse und Vorbereitung auf TISAX®-Audits (Informationssicherheit für Automotive-Logistik)

  • Beratung und Aufbau eines ISMS (Informationssicherheitsmanagementsystems)

  • Erstellung von Richtlinien, Risikoanalysen und Awareness-Konzepten

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Auditoren und OEMs

Zugriffs- und Berechtigungsmanagement – wer darf was?

Ein häufiger Schwachpunkt in Logistik-IT-Systemen ist der ungeregelte Zugriff auf sensible Informationen – ob intern im Lager oder durch externe Partner.

Unsere Leistungen:

 

  • Einführung eines rollenbasierten Berechtigungskonzepts

  • Prüfung von Zugriffsrechten in WMS, TMS, ERP und Dokumentenplattformen

  • Beratung zum Umgang mit Mitarbeiteraustritt, externen Dienstleistern und temporären Zugängen

  • Einführung sicherer Authentifizierungsverfahren (z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierung)

Mitarbeiterschulungen & Awareness für Logistik-Teams

Ein sicherer IT-Betrieb gelingt nur dann, wenn Ihre Mitarbeitenden mitziehen – vom Disponenten über den Lagerleiter bis zum Fahrer.

Unsere Leistungen:

  • Praxisnahe Schulungen für IT-Sicherheit und Datenschutz in der Logistik

  • Verhalten bei Datenpannen, Social Engineering und verdächtigen Mails

  • Sensibilisierung zu Umgang mit Kundendaten, Mobilgeräten und Cloudlösungen

  • Nachweisbare Schulungszertifikate für Ihre Personalakten und ISO-Audits

F.A.Q.

In der Logistik werden u. a. folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Empfänger- und Absenderdaten (Name, Adresse, Telefonnummer)

  • Fahrer- und Zustelldaten (GPS, Fahrzeiten, Lenk-/Ruhezeiten)

  • Daten von Geschäftskontakten (z. B. Kunden, Lieferanten, Subunternehmer)

  • Videoüberwachung in Lagerhallen oder auf Betriebsgeländen

  • Kennzeichen und Bewegungsdaten von Fahrzeugen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt auch für Logistikdienstleister, da sie regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Das bedeutet u. a.:

  • Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz umgesetzt werden.

  • Die Verarbeitung muss dokumentiert und rechtlich begründet sein.

  • Betroffenenrechte (z. B. Auskunft, Löschung) müssen gewährleistet sein.

  • Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Besonders relevant sind:

  • Transportmanagementsysteme (TMS)

  • Lagerverwaltungssysteme (WMS)

  • Telematik- und Ortungslösungen (z. B. Fahrer-Apps, GPS)

  • Dokumentenmanagement (z. B. digitale Frachtbriefe)

  • E-Mail-Kommunikation, Kundenportale, Online-Plattformen

Alle diese Systeme müssen vor unbefugtem Zugriff, Manipulation und Datenverlust geschützt werden.

Sicherheit in der Lieferkette erfordert:

  • Sorgfältige Auswahl und Prüfung von Subunternehmern und Partnern

  • Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß DSGVO

  • Nutzung sicherer Schnittstellen, verschlüsselter Kommunikation und VPNs

  • Ggf. Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS), z. B. nach ISO 27001 oder TISAX

Häufige Schwachstellen sind:

  • Veraltete oder ungesicherte Systeme

  • Fehlende Zugriffsbeschränkungen (z. B. „jeder darf alles sehen“)

  • Unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail)

  • Keine geregelte Passwort- oder Berechtigungsverwaltung

  • Geringe Awareness bei Mitarbeitenden (z. B. Umgang mit Phishing-Mails)

Ein Datenschutzbeauftragter ist notwendig, wenn:

  • in der Regel mehr als 20 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten,

  • besonders sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten von Fahrern) verarbeitet werden,

  • Videoüberwachung erfolgt oder

  • Verarbeitung im Kerngeschäft erfolgt (z. B. als Auftragsverarbeiter im B2B-Bereich).
    Wir unterstützen Sie gerne als externer Datenschutzbeauftragter.

Eine Datenschutzverletzung muss innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht. Zusätzlich muss in bestimmten Fällen auch der oder die Betroffene informiert werden.

Wichtig ist, dass Unternehmen ein funktionierendes Meldeverfahren und Notfallkonzept haben. Wir helfen bei der Vorbereitung.

Ja. Nach Art. 39 DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, ihr Personal regelmäßig zum Datenschutz zu schulen – insbesondere wenn Mitarbeitende mit personenbezogenen Daten umgehen (z. B. Fahrer, Disponenten, Kundenservice, Lagerpersonal).

Die Schulungen müssen dokumentiert werden und sollten praxisnah gestaltet sein.