gesundheitswesen
Datenschutz & Informationssicherheit in Arzt- und Zahnarztpraxen
Relevante Anforderungen für eine verantwortungsvolle Praxisführung
Moderne Arzt- und Zahnarztpraxen verarbeiten täglich eine Vielzahl an sensiblen Gesundheitsdaten – oft digital, unter hohem Zeitdruck und mit komplexen technischen Systemen. Datenschutz und Informationssicherheit sind dabei keine abstrakten Pflichten, sondern elementare Bestandteile eines sicheren, rechtskonformen und vertrauenswürdigen Praxisbetriebs.
Im Folgenden finden Sie sechs zentrale Handlungsfelder, die für niedergelassene Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte besondere Relevanz haben.
Datenschutz im Praxisalltag – gesetzliche Pflicht und Vertrauensbasis
In Ihrer Praxis werden personenbezogene Daten mit höchster Schutzbedürftigkeit verarbeitet – darunter Diagnosen, Therapieverläufe, Röntgenbilder oder Abrechnungsinformationen. Diese unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten.
Warum das wichtig ist:
Datenschutz schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern wahrt das Grundrecht Ihrer Patient:innen auf Vertraulichkeit.
Fehler oder Lücken im Datenschutz können zu Imageschäden, Haftungsrisiken und Vertrauensverlust führen.
Dokumentationspflichten sind rechtlich verbindlich – ihre Nichterfüllung kann bei Prüfungen zu Problemen führen.


Informationssicherheit – Schutz vor Datenverlust, Missbrauch und Cyberangriffen
Die zunehmende Digitalisierung in Praxen bringt neben Vorteilen auch neue Risiken: IT-Ausfälle, Ransomware-Angriffe oder Datenpannen sind reale Bedrohungen – auch für kleinere Praxen.
Warum das wichtig ist:
Schon ein einfacher Systemausfall kann Behandlungen verzögern und den Betrieb lahmlegen.
Angriffe auf Praxisnetzwerke nehmen zu – besonders dort, wo Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
Informationssicherheit ist auch Teil der ärztlichen Sorgfaltspflicht (§ 630a BGB) und Voraussetzung für eine funktionierende Versorgung.
Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie – verbindliche Vorgaben für Vertragsärzt:innen und Vertragszahnärzt:innen
Seit 2021 sind alle Praxen, die gesetzlich Versicherte behandeln, zur Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV bzw. KZBV verpflichtet. Diese regelt Mindeststandards u. a. für Netzwerksicherheit, Zugriffskontrolle und Datensicherung.
Warum das wichtig ist:
Die Richtlinie ist verbindlich – ihre Umsetzung kann durch die Kassenärztliche Vereinigung kontrolliert werden.
Verstöße können zu Sanktionen führen oder Probleme bei der Erstattung verursachen.
Die Vorgaben sind so konzipiert, dass sie sich an Praxisgröße und –struktur anpassen lassen – müssen aber nachweisbar eingehalten werden.


Telematikinfrastruktur (TI) – sicherer Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen
Die TI ist die digitale Infrastruktur für eAU, eRezept, ePA und andere Anwendungen. Sie verbindet Ihre Praxis mit Krankenkassen, Apotheken und anderen Leistungserbringern. Technisch erfordert sie eine Vielzahl an Sicherheitsmaßnahmen, darunter Konnektoren, Kartenterminals und geschützte Kommunikationsdienste (KIM).
Warum das wichtig ist:
Sicherheitslücken in der TI-Anbindung betreffen nicht nur Ihre Praxis, sondern das gesamte Gesundheitsnetz.
Fehlerhafte Implementierung kann die Funktion digitaler Anwendungen stören und den Praxisbetrieb beeinträchtigen.
Ein sicherer Umgang mit TI-Komponenten ist Voraussetzung für den dauerhaften Einsatz gesetzlicher Anwendungen.
Sichere Patientenkommunikation – zwischen Komfort und Verantwortung
Digitale Kommunikation mit Patient:innen – ob per E-Mail, Online-Formular oder Messenger – ist heute selbstverständlich. Doch viele dieser Kanäle sind ohne zusätzliche Absicherung nicht datenschutzkonform.
Warum das wichtig ist:
Unverschlüsselte Kommunikation kann abgefangen werden und sensible Informationen offenlegen.
Auch scheinbar harmlose Anfragen (z. B. Terminanfragen mit Gesundheitsbezug) unterliegen dem Datenschutz.
Praxen tragen die Verantwortung für die Auswahl und den Betrieb sicherer Kommunikationswege.


Schulung und Sensibilisierung des Praxisteams – entscheidend für die Alltagssicherheit
Ob am Empfang, am Behandlungsstuhl oder im Backoffice – das gesamte Praxisteam hat täglich mit sensiblen Daten zu tun. Technische Schutzmaßnahmen greifen nur dann, wenn auch menschliches Verhalten sicher ist.
Warum das wichtig ist:
Die meisten Datenschutzverstöße entstehen durch Unachtsamkeit oder fehlendes Wissen.
MFA und ZFA müssen wissen, wie sie mit Daten sicher umgehen, worauf bei IT-Ausfällen zu achten ist und was im Verdachtsfall (z. B. Phishing-Mail) zu tun ist.
Schulungen sind nicht nur sinnvoll, sondern laut DSGVO auch verpflichtend nachzuweisen.
Verantwortung im Umgang mit personenbezogenen Daten
Informationssicherheit und Datenschutz sind integrale Bestandteile einer verantwortungsvollen Praxisführung. Sie betreffen nicht nur Technik, sondern auch Organisation, Kommunikation und persönliche Haltung. Ihre konsequente Umsetzung schützt nicht nur Patient:innen – sondern auch Sie selbst als Praxisinhaber:in vor rechtlichen und betrieblichen Risiken.
F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
Ärztliche und zahnärztliche Praxen verarbeiten hochsensible personenbezogene Daten, darunter Gesundheitsinformationen, Diagnosen, Behandlungspläne und Krankenkassendaten. Der Schutz dieser Daten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben (z. B. DSGVO, BDSG, Schweigepflicht), sondern auch entscheidend für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient:in und Behandelndem.
Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
Benennung eines Datenschutzbeauftragten (abhängig von Praxisgröße)
Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (z. B. mit Abrechnungszentren oder IT-Dienstleistern)
Erstellung einer Datenschutzerklärung für die Website
Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs)
Schulung des Personals zum Umgang mit personenbezogenen Daten
Ein Datenschutzbeauftragter ist verpflichtend, wenn:
mindestens 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder
besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten verarbeitet werden (was bei Arzt- und Zahnarztpraxen regelmäßig zutrifft)
In vielen Fällen ist also die Benennung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten Pflicht.
Informationssicherheit umfasst den Schutz von Daten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder Manipulation – sowohl digital als auch physisch. Wichtige Maßnahmen sind:
Passwortschutz und Zugriffsbeschränkungen
regelmäßige Software-Updates und Antivirenschutz
Verschlüsselung von Daten (z. B. bei E-Mail oder Archivsystemen)
physische Zugangskontrolle (z. B. Serverraum, Patientenakten)
Notfallkonzepte und Datensicherungen
Durch regelmäßige Datenschutz- und IT-Sicherheitsschulungen, angepasst an den Praxisalltag. Inhalte sind z. B.:
Umgang mit Patientendaten
Verhaltensregeln bei E-Mail, Telefon und im Empfangsbereich
Erkennen von Phishing und Social Engineering
korrekte Aktenentsorgung und Datenlöschung
Viele Datenschutzpannen entstehen nicht durch Technik, sondern durch menschliches Fehlverhalten – hier hilft gezielte Awareness.
Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern oder behördlichen Auflagen führen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrollieren zunehmend auch kleinere Praxen. Außerdem kann ein Verstoß das Vertrauen der Patient:innen massiv schädigen. Prävention durch strukturierte Maßnahmen ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch Schutz für die Praxis selbst.